Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen – nachfolgend „Kunde“ genannt – und uns, Christian Schipke Ciucolare Bikefitting DAHOAM, Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Christian Schipke, Abenthumstr. 4, 81671 München – nachfolgend Ciucolare – ausschließlich zugrunde, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien abgeändert werden. Insoweit geht die dann getroffene Individualabrede diesen AGB vor.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder vom Kunden gestellte Bedingungen werden von Ciucolare nicht anerkannt, sofern Ciucolare diesen nicht ausdrücklich zustimmt. Eine solche Zustimmung gilt im Zweifel nur für den Einzelfall.

  3. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per Post, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Kunde im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
  1. Gegenstand dieses Vertrages können die folgenden Leistungen sein:
    – Individuelle Betreuung und Beratung zum Training von Radsportlern, Triathleten oder Läufern,
    – Bikefitting

  2. Der Inhalt der jeweiligen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der einzelnen Bereiche auf der Homepage sowie der Angebotsseiten der Kooperations- und Werbepartner, wobei im Falle von Widersprüchen die einzelnen Bereiche auf der Homepage Vorrang haben.

  3. Der Vertrag kommt in dem Fall einer Buchung eines Termins mit dessen Bestätigung per E-Mail oder anderweitig in Textform durch Ciucolare zustande. Insbesondere auch im Fall einer telefonischen Vereinbarung, kommt der Vertrag erst durch dessen schriftlicher Bestätigung zustande.
    Die Terminbestätigung erfolgt erst nach Geldeingang.

  4. Bei der Buchung einer Trainingsbetreuung richtet sich die Vertragslaufzeit nach der Leistungsbeschreibung des jeweiligen durch den Kunden gewählten Tarifs. Diese kann zwischen 6 und 24 Monaten variieren. Das Vertragsverhältnis endet automatisch, einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Datenschutz
  1. Sämtliche vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer) wird Ciucolare ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts verwenden. Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien geschlossenen Verträge verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Die Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit widerrufen werden.

  2. Die gewonnen (Test-) Ergebnisse, gefertigten Protokolle und Gutachten sowie sonstige schriftliche Ausführungen dürfen durch Ciucolare verwendet werden.

  3. Dritten gegenüber ist Ciucolare zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 4 Vergütung
  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen und den Vorgaben auf der Homepage. Sofern keine Vereinbarungen getroffen worden sind, hat Ciucolare einen Anspruch auf angemessene und übliche Vergütung.

  2. Die Vergütung ist im Zweifel sofort fällig, wenn keine anderweitige Vereinbarung durch die Angabe eines entsprechenden Datums innerhalb der Rechnung getroffen wurde.

  3. Der Rechnungslegung erfolgt schriftlich.

  4. Sollte der Kunde mit der Zahlung des fälligen Betrages in Verzug geraten, so wird Ciucolare nach 14 Tagen den fälligen Betrag anmahnen und eine angemessene Mahngebühr sowie Verzugszinsen erheben. Sollte auch nach der Mahnung Innerhalt einer Frist von 14 Tagen keine Zahlung eingehen, so wird Ciucolare ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen. Durch dieses entstehen dem Kunden weitere Kosten.

§ 5 Vorkasse
  1. Alle Leistungen von Ciucolare bedürfen der Vorkasse.

  2. Ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kein Geldeingang verbucht ist der Termin hinfällig.

§ 6 Stornierung
  1. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Auftrag bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu stornieren. Ciucolare ist in diesem Fall berechtigt, die Erstattung der von Ciucolare bereits getätigten Aufwendungen von dem Kunden zu verlangen. Für die Stornierung ist ein pauschalisiertes Bearbeitungsentgelt in Höhe von 35 % der Vergütung durch den Kunden zu zahlen. Das Bearbeitungsentgelt wird nicht fällig, sofern der Kunde krankheitsbedingt absagt und ein entsprechendes Attest vorlegen kann oder der Termin spontan und mit zumutbarem Aufwand durch Ciucolare noch anderweitig vergeben werden kann.

  2. Erfolgt die Stornierung des vereinbarten Termins durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem Termin, so behält sich Ciucolare das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Leistung zu verlangen, es sei denn, der Kunde sagt krankheitsbedingt ab und kann ein entsprechendes Attest vorlegen oder der Termin kann spontan und mit zumutbarem Aufwand durch Ciucolare noch anderweitig vergeben werden.

  3. Nimmt der Kunde den Termin ohne Angaben von Gründen nicht wahr, behält sich Ciucolare das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Leistung zu verlangen.

§ 7 Weitere Pflichten des Kunden

Der Kunde ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Der Kunde hat insoweit auch alles zu unterlassen, was die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung beeinträchtigen könnte.

§ 8 Haftung
  1. Ciucolare haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung, soweit deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf dessen Einhaltung sich der Kunde regelmäßig vertrauen konnte. Andernfalls haftet Ciucolare nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist insoweit auf bei dem Vertragsschluss vorhersehbare, typische Schäden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  2. Für den Verlust von Geld, Wertpapieren und anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich durch Ciucolare in Verwahrung genommen wurden, haftet Ciucolare bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

  3. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet Ciucolare nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, im Übrigen grundsätzlich subsidiär.

  4. Unabhängig von einem Verschulden von Ciucolare bleibt eine etwaige Haftung von Ciucolare bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.

  5. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeitern von Ciucolare für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§ 9 Gewährleistung

Der Umtausch und die Gewährleistung beim Komponentenkauf ist mit dem jeweiligen Verkäufer zu regeln, da Ciucolare nur Empfehlungen ausspricht und der Verkauf über dem jeweiligen Radhändler stattfindet.

Austauschkomponenten sind nicht in der Leistung enthalten. Diese können auf  Wunsch durch Ciucolare, auf Risiko des Auftragsgebers, montiert werden.

§ 10 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort variiert je nach vereinbarter Leistung. Für BikeFitting ist der Erfüllungsort der jeweilige Ort des Fittings.

§ 11 Gerichtsstand
  1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand München.

  2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§ 12 Salvatorische Klausel
  1. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

  2. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

Aktueller Stand: April 2023